Sumario: | Noch immer wird die Rechtfertigung aktiver Rettungstötungen "Unschuldiger" im Lebensnotstand verbreitet kategorisch abgelehnt. Stutzig machen anschließend überaus bereitwillig erklärte Zugeständnisse von Straflosigkeit. Teils werden kurz zuvor für rechtswidrig erklärte Rettungstötungen, in sich widersprüchlich, für wünschenswert erklärt. Rechtfertigungslösungen kranken teils daran, dass unausgesprochene Prämissen der Gegenansicht nicht grundlegend genug hinterfragt werden. Nur wenn ermittelt wird, weshalb ein Unterlassen in Notstandslagen regelmäßig deutlich eher gerechtfertigt wird als ein aktives Eingreifen, kann eine überzeugende Lösung gelingen. Metaphysisch geprägte Hybrisargumente, nach denen Schicksal nicht manipuliert werden dürfe, liefern keine zufriedenstellende Erklärung. Es ist das schützenswerte Vertrauen nicht schicksalhaft Bedrohter, von Gefahren für ihre Rechtsgüter verschont zu bleiben, das ihre Privilegierung in Notstandslagen - im Normalfall - rechtfertigt."The Protection of the Security of Legal Interests as a Guiding Idea of Necessity in Life-Threatening Situations": The refusal to justify the saving of human lives at the cost of human life is self-contradictory, whenever it is accompanied by the endorsement of such acts. A convincing justification of such acts requires an analysis of the reason for the privileged status of omission opposed to active intervention in constellations of necessity. This reason is the positive effect that the protection of the security of legal interests has on the wellbeing of those who are subject to the law
|