Obligatio re contracta ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realverträge im römischen Recht

Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realverträge im römischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen (mutuum), die Leihe (commodatum), die Verwahrung (depositum) und das Faustpfand ( pignus ) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. c...

Full description

Bibliographic Details
Other Authors: Wegmann Stockebrand, Adolfo, 1981- autor (autor)
Format: Book
Language:Alemán
Published: Tübingen : Mohr Siebeck cop. 2017
Series:Ius Romanum ; 4
Subjects:
Online Access:Sumario
See on Universidad de Navarra:https://unika.unav.edu/discovery/fulldisplay?docid=alma991008478419708016&context=L&vid=34UNAV_INST:VU1&search_scope=34UNAV_TODO&tab=34UNAV_TODO&lang=es
Description
Summary:Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realverträge im römischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen (mutuum), die Leihe (commodatum), die Verwahrung (depositum) und das Faustpfand ( pignus ) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die römische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta, nämlich das mutuum, da für die römischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsübertragung an einer Sache (datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine bloße Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen maßgeblich dafür, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen römischen Recht zu finden ist. Die römische Kategorie der Realverträge, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.
Item Description:Basado en la tesis del autor
Physical Description:xiii, 329 p. ; 23 cm
Bibliography:Incluye referencias bibliográficas (p. [269]-314) e índice
ISBN:9783161544941