Sumario: | Konflikte konnen nicht nur unter Burgern oder im Verhaltnis Burger/Staat, sondern auch innerhalb der Verwaltung auftreten. Insoweit erweist sich die offentliche Hand nicht als monolithischer Blick, sondern als ausdifferenzierter Apparat. Wahrend im Bereich der klassisch-hierarchischen Staatsverwaltung interne Streitigkeiten durch die gemeinsame hohere Behorde entschieden werden konnen, scheitern konventionelle Konfliktlosungsmechanismen bei unabhangigen Behorden. Gerade im Regulierungs- und Kartellrecht tragt das Unionsrecht den Mitgliedstaaten auf, die zustandigen Stellen in weitreichendem Umfang unabhangig zu stellen. Ausgehend von den Ursachen der Konfliktentstehung untersucht die vorliegende Arbeit systematisch die Erscheinungsformen moglicher Binnenkonflikte im Kontext unabhangiger Stellen, bevor unter Berucksichtigung der verfassungs- und unionsrechtlichen Massgaben praxistaugliche Losungsansatze zur Bewaltigung inneradministrativer Auseinandersetzungen analysiert werden -- Editor
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