Sumario: | Wünschen sich unverheiratete Eltern in Deutschland die gemeinsame elterliche Sorge, so müssen sie heiraten oder Sorgeerklärungen zur Erlangung der gemeinsamen Sorge abgeben. Dem rechtlichen Begriff der gemeinsamen Sorge stellt Alexandra N. Langmeyer in der vorliegenden Studie das psychologische Pendant der elterlichen Zusammenarbeit in der Erziehung gegenüber, die in den letzten Jahren zunehmend unter dem Begriff des elterlichen Coparenting in der Familienforschung berücksichtigt wird. Anhand von drei Teilstudien wird aus einer systemischen Perspektive die gemeinsame elterliche Sorge, die Bedeutung des elterlichen Coparenting und des Erziehungsverhaltens sowie deren Zusammenhang zum Kindeswohl beleuchtet. Der Inhalt Familie als zentrale Instanz für kindliches Wohlbefinden Familie, Pluralisierung der Familienformen und Familiensysteme Sorgerecht in (ehemals) nichtehelichen Lebensgemeinschaften Erziehung und elterliche Übereinstimmung in der Erziehung Coparenting, Partnerschaftsqualität, Erziehung und Kindeswohl Die Zielgruppen Dozierende und Studierende aus den Bereichen Psychologie, Soziologie, Pädagogik und Rechtswissenschaften – insbesondere mit dem Interessenschwerpunkt Familie und Kindheit Fachkräfte in der Beratung und sozialen Arbeit; interessierte Laien Die Autorin Alexandra N. Langmeyer ist Leiterin der Fachgruppe „Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern“ in der Abteilung Kinder und Kinderbetreuung am Deutschen Jugendinstitut e.V. in München.
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