Karl, R. R. (1994). Der Römischen Kay. Mai. vnd gemeyner Stend dess heyligen Reichs angenommene vnd bewilligte Cammergerichts Ordnung: Zu befürderung gemeynes nutzes, auss allen alten Cammergerichts Ordnungen vnd Abschieden, jetzt vff dem Reichsstag zu Augspurg, Anno Domini M.D.XLVIII. von newem zusammen gezogen, gemehrt vnd gebessert. [et]c. Saur.
Cita Chicago Style (17a ed.)Karl, Römisch-Deutsches Reich. Der Römischen Kay. Mai. Vnd Gemeyner Stend Dess Heyligen Reichs Angenommene Vnd Bewilligte Cammergerichts Ordnung: Zu Befürderung Gemeynes Nutzes, Auss Allen Alten Cammergerichts Ordnungen Vnd Abschieden, Jetzt Vff Dem Reichsstag Zu Augspurg, Anno Domini M.D.XLVIII. Von Newem Zusammen Gezogen, Gemehrt Vnd Gebessert. [et]c. München: Saur, 1994.
Cita MLA (9a ed.)Karl, Römisch-Deutsches Reich. Der Römischen Kay. Mai. Vnd Gemeyner Stend Dess Heyligen Reichs Angenommene Vnd Bewilligte Cammergerichts Ordnung: Zu Befürderung Gemeynes Nutzes, Auss Allen Alten Cammergerichts Ordnungen Vnd Abschieden, Jetzt Vff Dem Reichsstag Zu Augspurg, Anno Domini M.D.XLVIII. Von Newem Zusammen Gezogen, Gemehrt Vnd Gebessert. [et]c. Saur, 1994.