Wittgenstein über das Verstehen
Das Verstehen legt Wittgenstein einem Ich bei: Einer versteht, indem er Zeichen anwendet. Anwendbare Zeichen sind Symbole: Sie werden bedeutsam, wenn sie in Zusammenhang mit anderen Zeichen gebracht werden und eine Funktion in der kognitiven oder praktischen Aneignung der Welt erfüllen. Symbole geh...
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Formato: | Libro electrónico |
Idioma: | Alemán |
Publicado: |
Frankfurt, Germany :
De Gruyter
2009
2009. |
Colección: | Publications of the Austrian Ludwig Wittgenstein Society ;
n.s., v. 13. |
Materias: | |
Ver en Biblioteca Universitat Ramon Llull: | https://discovery.url.edu/permalink/34CSUC_URL/1im36ta/alma991009428390106719 |
Tabla de Contenidos:
- Frontmatter
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I: Wittgenstein über das Verstehen des logischen Symbolismus
- Erstes Kapitel: Die Quellen von Wittgensteins Begriff des logischen Symbolismus
- Zweites Kapitel: Die Theorie des logischen Symbolismus als Hauptthema des Tractatus
- Drittes Kapitel: Die Bildtheorie des Tractatus
- Viertes Kapitel: Wittgenstein über logische Operationen
- Fünftes Kapitel: Das Verstehen eines Symbols. Voraussetzungen des Verstehens
- Beilage 1: Tractatus logico-philosophicus Begriffliche Rekonstruktion
- II: Der Begriff des Verstehens in den Philosophischen Untersuchungen
- Erster Abschnitt: Der Begriff des Sprachspiels
- Erstes Kapitel: Der Begriff des Sprachspiels als ein Modell
- Zweites Kapitel: Der Begriff des Sprachspiels und Wittgensteins Theorie des Symbolismus
- Zweiter Abschnitt: Wittgenstein über das Verstehen und die Bedeutung eines Satzes
- Erstes Kapitel: Philosophische Untersuchungen als hermeneutischer Versuch
- Zweites Kapitel: Wittgenstein über das Verstehen
- Anhang 1: Begriffliche Parallelen zwischen dem zweiten Band der Logischen Untersuchungen und dem Tractatus logico-philosophicus
- Anhang 2: Begriffliche Parallelen zwischen dem zweiten Band der Logischen Untersuchungen und den Philosophischen Untersuchungen
- Beilage 2: Philosophische Untersuchungen, Teil I Begriffliche Rekonstruktion
- Namen- und Sachregister
- Backmatter.